Finanzlexikon

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A

AfA

Unter dem Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) versteht man allgemein die Aufteilung der Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes über eine bestimmte Nutzungsdauer. Auf dieser Basis kann die steuerliche Bemessungsgrundlage reduziert werden.

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Aktivierung von Leasing-Objekten

Grundsätzlich ist die Aktivierung von Leasing-Objekten notwendig, damit das Leasing-Objekt (das Leasing-Fahrzeug) in der Bilanz aufgeführt werden kann. Im Gegensatz zum Kaufvertrag erfolgt die Abschreibung aber nicht beim Leasingnehmer, sondern beim Leasinggeber.

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Amortisation

Amortisation ist die planmäßige Tilgung einer Schuld. Bei Vollamortisationsverträgen werden Anschaffungswert und sonstige Kosten, einschließlich der Finanzierungskosten des Leasing-Gebers durch die Zahlungen des Leasing-Nehmers voll amortisiert. Bei Teilamortisationsverträgen - auch Non-pay-out-Leasing genannt - wird während der Vertragslaufzeit nur eine teilweise Amortisation erreicht.

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Annuität

Die Annuität ist die jährliche Zahlung, die Sie im Rahmen eines Leasingvertrags oder Kreditvertrags mit fixen Raten zahlen. Sie setzt sich aus Tilgung (die Rückzahlung der Schulden) und Zinsen (sozusagen die Kosten für den Kredit) zusammen.

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Anzahlung

Die Anzahlung wird am Beginn der Vertragsdauer eingebracht. Sie reduziert die Kalkulationsbasis und dadurch Ihre monatlichen Entgelte. Die Höhe der Anzahlung kann bis zu 30 % vom Kaufpreis netto betragen.

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B

Basispreis

Der Basispreis ist der Fahrzeuglistenpreis abzüglich des vereinbarten Fahrzeugrabattes.

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Bonität

Die Bonität einer Person oder eines Unternehmens bezieht sich auf ihre Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen wie Kredite oder Rechnungen rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

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Bruttolistenpreis

Beim Bruttolistenpreis handelt es sich um eine unverbindliche Preisempfehlung des Fahrzeugherstellers. Er beinhaltet sowohl alle Kosten für Sonderausstattungen als auch die Umsatzsteuer.

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D

Deckungssumme

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, für den die Haftpflichtversicherung im Schadenfall aufkommt.

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Depot

Sie hinterlegen bei Vertragsbeginn einen Geldbetrag (max. 50 % vom Fahrzeugpreis – ohne USt), der Ihnen am Ende der Laufzeit retourniert wird. Die damit erzielte Einsparung an Finanzierungskosten gibt die Porsche Bank in Form eines reduzierten Leasingentgeltes an Sie weiter.

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Dienstleistungen

Leasing wird über die reine Finanzierungsfunktion häufig mit Dienstleistungen ergänzt. Dies reicht von der Integration spezieller Versicherungen bis hin zum kompletten Management von Fuhrparks durch den Leasing-Geber.

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E

Eigenleistung

Eigenleistung bezeichnet vorhandene Geldmittel, die Sie in den Vertrag einbringen möchten, um Ihre Finanzierungskosten zu reduzieren. Die Eigenleistung kann je nach Wunsch als VZ-Depot, Depot bzw. Anzahlung verwendet werden.

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Ersatzwagenanspruch

Gegen einen Prämiennachlass von 25 % bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung verzichten Sie in einer Zusatzvereinbarung für sich und Ihre Passagiere im Fall zukünftiger von Dritten verschuldeten Unfällen insbesondere auf die Geltendmachung von Ersatzwagenkosten und Verdienstentgang aufgrund der Nichtbenützbarkeit des eigenen Fahrzeuges.

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Erste Zahlung beim Kredit

Beim Kredit beinhaltet die erste Zahlung die Anzahlung und die Bearbeitungskosten.

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Euribor

Die "Euro Interbank Offered Rate" ist der Zinssatz, den europäische Banken voneinander beim Handel von Einlagen mit festgelegter Laufzeit verlangen.

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F

Forderungsverzicht bei Kredit

Im Todesfall des Kreditnehmers deckt der Forderungsverzicht den offenen Kreditsaldo. Das Fahrzeug geht lastenfrei in die Erbmasse ein.

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Forderungsverzicht bei Leasing

Im Todesfall des Leasingnehmers deckt der Forderungsverzicht eine etwaige Differenz zwischen Fahrzeugerlös und Auflösungswert.

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Fuhrparkmanagement

Als Marktführer bieten wir Ihnen Managementsysteme, die effektives Consulting und effiziente Fuhrparksteuerung bei persönlicher Betreuung sicherstellen. Sie können das Fuhrparkmanagement in Teilbereichen oder gesamt an uns auslagern. Eine klare Marken- und Modellpolitik sorgt für Kostenvorteile in Anschaffung und Wartung.

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G

Garantie

Händler, Importeure oder Hersteller können freiwillig eine Garantie zur Verfügung stellen. Während die Gewährleistung für zwei Jahre gesetzlich verpflichtend ist, werden Dauer und Bedingungen der Garantie vom Anbieter individuell festgelegt.

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Garantieverlängerung

Mit der Garantieverlängerung verlängern Sie die Garantieleistungen für Ihr Fahrzeug über die Herstellergarantie hinaus.

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Gebrauchtwagen

Ein Gebrauchtwagen ist ein Auto, das mindestens einen Vorbesitzer hat und über ein Jahr alt ist. Sie können sowohl aus zweiter Hand als auch über Händler erworben werden und sind in der Regel günstiger als Neuwagen.

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Gebrauchtwagenleasing

Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie “mieten”. Beim Leasing überlässt eine Partei (der Leasinggeber) einer anderen (dem Leasingnehmer) gegen monatliche Raten über eine gewisse Laufzeit ein Objekt. Leasingobjekte in der Mobilitätsbranche können sowohl Neuwagen als auch Gebrauchtwagen sein.

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Gewährleistung

Im Gegensatz zur Garantie ist die Gewährleistung für zwei Jahre gesetzlich verpflichtend. Sie umfasst sämtliche Mängel, die beim Kauf bereits vorhanden, jedoch unbemerkt waren. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das erworbene Fahrzeug über eine Klimaanlage verfügt, diese aber nicht funktioniert.

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I

Insassenunfall-Versicherung

Die Insassenunfall-Versicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz für alle Fahrzeuginsassen, auch für Familienmitglieder, insbesondere bei Eigenverschulden für den Lenker. Leistungen aus der Insassenunfall-Versicherung werden zusätzlich zu anderen Versicherungsleistungen ausbezahlt.

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J

Jahreswagen

Ein Jahreswagen ist ein Auto, das innerhalb von einem Jahr nach seiner ersten Inbetriebnahme verkauft wird und mindestens einen Vorbesitzer hat.

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K

Kfz-Rechtsschutz

Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und die Übernahme der dabei entstehenden Kosten im versicherten Umfang.

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Konditionen

Im Warenverkehr bezeichnen Konditionen die Bedingungen für die Abwicklung des jeweiligen Geschäfts. Im Leasing sind das etwa die jeweiligen Leasing-Bedingungen.

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L

Laufleistung

Unter der Kilometer- oder auch Laufleistung wird die Gesamtanzahl der Kilometer verstanden, die ein Fahrzeug seit seiner Herstellung zurückgelegt hat.

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Laufzeiten

Die Laufzeiten von Leasing-Verträgen orientieren sich an den steuerlichen Vorschriften und der sinnvollen, wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Leasing-Objektes. Sie liegen in der Regel zwischen 40 und 90 % der bertriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

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Leasingentgelt

Unter Leasingentgelt versteht man die monatlichen Zahlungen des Leasingnehmers an den Leasinggeber.

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Leasing ohne Anzahlung

Üblicherweise wird beim Leasing zu Vertragsbeginn eine Einmalzahlung, auch Anzahlung genannt, geleistet. Diese Anzahlung muss aber nicht zwingend als Ganzes, sondern kann auch in mehreren Teilen gezahlt werden.

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Leasingrate

Die Leasingrate ist eine monatliche Zahlung, die von einem Leasingnehmer an einen Leasinggeber für einen vertraglich festgelegten Zeitraum für die Nutzung eines Leasingfahrzeuges geleistet wird. Am Ende der Laufzeit wird das Auto zurück an den Leasinggeber übergeben.

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Leasingrückläufer

Nach Auslauf eines Leasingvertrages hat der Leasingnehmer die Optionen, das Fahrzeug zu erwerben, den Vertrag zu verlängern oder den Wagen an den Leasinggeber zurückzugeben. Entscheidet sich der Leasingnehmer nach Ablauf der Laufzeit dazu, den Wagen nicht zu behalten, bezeichnet man dieses Fahrzeug als Leasingrückläufer.

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N

Neuwagen

Ein Neuwagen ist ein fabrikneues Fahrzeug ohne Vorbesitzer. Das bedeutet, dass zwischen Herstellung des Fahrzeuges und Abschluss des Kaufvertrags maximal 12 Monate vergangen sind, in der Zwischenzeit kein Modellwechsel stattgefunden hat und keine Mängel aufgrund der Standzeit vorhanden sind.

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O

Operating Leasing

Diese Leasingvariante ist die Grundvariante des Leasings – eine reine Mietvariante. Sie nutzen ein Fahrzeug für einen vereinbarten Zeitraum, stellen es nach dieser Zeit zurück und nehmen sich ein Neues. Die Porsche Bank kümmert sich bei Vertragsende um den Verkauf des Gebrauchtwagens und trägt zur Gänze das Verwertungsrisiko. Das Leasingentgelt ist in voller Höhe steuerlich absetzbar, sofern der Anschaffungspreis des Fahrzeuges den Betrag von EUR 40.000,- nicht übersteigt oder nur betrieblich genutzt wird.

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P

Pool Leasing

Diese flexible Leasingvariante beruht auf einem Rahmenvertrag, der eine Kombination aus Leasing- und Wartungsverträgen beinhaltet. Nur in Verbindung mit Porsche Bank Flottenmanagement.

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R

Restkredit

Der vereinbarte während der Vertragslaufzeit nicht zu tilgende Betrag, der nach Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit fällig wird. Der offene Restkredit kann am Ende der Kreditlaufzeit getilgt werden oder Sie geben das Fahrzeug beim Händler zurück. Der Eintauschpreis wird auf den offenen Kreditsaldo angerechnet.

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Restwert

Der kalkulierte Restwert eines Leasing- bzw. Kreditvertrages soll sich an der vereinbarten Laufzeit und Km-Leistung des Fahrzeuges orientieren und dem zu erwartenden Gebrauchtwagenerlös entsprechen. Mehr- oder Mindererlöse zwischen kalkulierten Kilometern und dem Gebrauchtwagenerlös werden mit dem Leasingnehmer verrechnet.

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T

Tilgung

Vereinfacht gesagt bedeutet Tilgung nichts anderes als Rückzahlung. Im Laufe einer vorher festgelegten Zeitspanne werden aufgenommene Schulden beglichen. Bei einer Tilgung wird nicht von den Zinsen gesprochen, sondern der Rückzahlung des Kreditbetrages. In monatlich gleichbleibenden Ratenzahlungen wird die Kreditsumme planmäßig zurückgezahlt.

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TopService

Die Porsche Bank bietet für jeden Zweck die passende Mobilitätslösung an. Diese beinhaltet natürlich auch eine ideale laufende Betreuung. Insbesondere für Vielfahrer oder Geschäftskunden wurde das topService-Paket ins Leben gerufen. Dieses inkludiert nicht nur alle Leistungen des Service-Pakets, sondern auch zusätzliche Leistungen. Dazu zählt der Ersatz von Verschleißteilen wie Bremsklötze und -scheiben vorne und hinten, Kupplungssatz (Druckplatte und Kupplungsscheibe), Lampen, Wischerblätter und Gelenkwellenmanschetten.

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V

Vorführwagen

Vorführwagen sind Fahrzeuge, die von Autohändlern rein gewerblich zur Demonstration oder für Probefahrten genutzt werden. Sie dienen dazu, potenziellen Kunden einen Eindruck von den Funktionen und Leistungen des Fahrzeugs zu verschaffen.

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VZ-Depot

Das vorzeitig rückzahlbare Depot (VZ-Depot) wird durch die Monate der vereinbarten Laufzeit geteilt. Jeden Monat wird ein Teil des VZ-Depots dazu verwendet, die monatlichen Zahlungen zu reduzieren. Am Ende der Laufzeit ist das VZ-Depot aufgebraucht. Sie können bis zu 50 % des Netto-Basispreises als VZ-Depot einbringen.

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Z

Zinsen

Der Begriff Zins stammt vom lateinischen Wort Census, was wörtlich “Abschätzung” bedeutet. Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff zu einem Synonym für Abgaben entwickelt.

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Zulassung

Unter einer Kfz-Zulassung wird die behördliche Registrierung eines Fahrzeuges verstanden. Die Zulassungsbescheinigung erlaubt den Betrieb eines Kraftfahrzeuges und die Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Im Rahmen der Fahrzeuganmeldung wird das amtliche Kennzeichen zugeteilt und die Bescheinigung mit allen relevanten Daten ausgegeben.

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